AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Immobilien-Nagy
Unseren Geschäften liegen – vorbehaltlich anderer Vereinbarungen – nachfolgende AGB zugrunde.

§ 1 Auftragserteilung
Durch die Erteilung des Auftrages erklärt sich der Auftraggeber mit den nachstehenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Ein Auftrag bedarf keiner Form, er kommt auch dadurch zustande, dass jemand unsere Tätigkeit in Anspruch nimmt. Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben, sowie die Auswertung von uns gegebener Nachweisen, genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.

§ 2 Haftung
Die in unseren Angeboten, Exposés, E-Mails, Briefen, Faxen, Handy SMS und mündlichen Aussagen enthaltenen Angaben basieren auf uns erteilten Informationen. Wir bemühen uns, über Objekte und Vertragspartner möglichst vollständige und richtige Angaben zu erhalten; eine Haftung für deren Richtig- und Vollständigkeit können wir aber nicht übernehmen. Unsere Nachweise sind freibleibend, Zwischenverkauf und -Vermietung bzw. -Verpachtung sind vorbehalten.

§ 3 Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selbst bestimmt. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so sind Sie verpflichtet, uns Schadenersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre. Ist dem Empfänger die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen.

§ 4 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu sein.

§ 5 Maklerprovision
Die Provision für den Nachweis oder die Vermittlung ist auf den jeweiligen Exposés angegeben. Hilfsweise gilt die ortsübliche Provision gemäß § 653 Abs. 2 BGB.

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlung ein Vertrag zustande kommt. Darauf gründet sich die Verpflichtung, uns unverzüglich Mitteilung zu machen, wenn und gegebenenfalls zu welchen Bedingungen über ein von uns angebotenes Objekt ein Vertrag zustande gekommen ist. Der Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die von dem Angebot abweichen, oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn uns soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht z.B. auch bei Kauf statt Miete und umgekehrt. Auch wenn die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit gegeben ist, oder wenn der Abschluss erst nach Ablauf der Maklertätigkeit erfolgt, besteht ein Anspruch auf Maklergebühr.

Die Provision ist fällig und zahlbar bei Beurkundung eines beurkundungspflichtigen Vertrages bzw. bei mündlicher oder schriftlicher Ausfertigung eines Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages. Der Anspruch auf Provision bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehalts des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen in seiner Person liegenden Gründen rückgängig gemacht bzw. nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet. Alle Zahlungsverpflichtungen aus einem vermittelten Vertrag, mit Ausnahme der Provisionszahlungsverpflichtung, sind gegenüber dem Vertragspartner ohne unsere Einschaltung zu erfüllen.

§ 6 Datenschutz
Wir weisen darauf hin, dass wir Daten im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes in zulässiger Weise speichern und verarbeiten.

§ 7 Schlussbestimmung
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, -soweit der Kunde Kaufmann ist, Bad Tölz-Wolfratshausen.